Rechtsanwältin Ingelore Stein

 
Portrait von Rechtsanwältin Ingelore Stein

Rechtsanwältin Ingelore Stein, die vor dem rechts­wissenschaftlichen Studium zudem ein Studium der Sozialpädagogik mit Diplom abgeschlossen hat, gründete Anfang 1996 die Kanzlei in der nördlichen Dortmunder Innenstadt mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Familienrecht, wobei auch andere Rechtsgebiete bearbeitet wurden.

Als die Kanzlei immer größer wurde und die Räumlichkeiten nicht ausreichten, fasste Frau Rechtsanwältin Stein im Jahr 2000 den Entschluss, die Kanzlei in die Dortmunder City zu verlegen.

Wegen ihrer besonderen nachgewiesenen Qualifikationen auf dem Gebieten Arbeits- und Familienrecht verlieh ihr die Rechtsanwalts­kammer Hamm die Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Familienrecht. Den Titel Fachanwältin für Familienrecht legte Frau Rechtsanwältin Ingelore Stein 2017 wieder ab, weil sie sich nur noch auf das Arbeitsrecht konzentrieren will. Sie ist vorrangig im Kollektivarbeitsrecht und als Beisitzerin in Einigungsstellen und Verhandlungsführerin für Betriebs-, Personalräte und Mitarbeitervertretungen tätig. Sie führt Seminare, u.a. in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften durch, betreut aber auch Kündigungsschutzprozesse und Entfristungsklagen.

Mittlerweile umfasst die Kanzlei mehrere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich für Ihre rechtlichen Interessen einsetzen und es werden in der Kanzlei Referendarinnen und Referendare insbesondere mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht ausgebildet.

Tätigkeitsschwerpunkte

Biografie

  • Studium der Sozialpädagogik in Dortmund mit Abschluss Diplom
  • Erwachsenenbildung an der Volkshochschule Recklinghausen
  • Tätigkeit als Dipl.-Soz.Päd. in einem Dortmunder Kinderheim
  • Studium der Rechtswissenschaft mit Wahlfach Arbeitsrecht an der Universität Bochum, Aufbau der GEW-Studierenden­gruppe, begleitet von nebenberuflicher Tätigkeit u.a. an der Fernuniversität Hagen am Fachbereich Politikw­issenschaft, in einem Dortmunder Buchverlag und im Institut BAIT e.V. (Beratungsinstitut für Arbeitnehmer­vertreter bei Einführung von Informations­technologien)
  • Referendariat beim Landgericht Dortmund (mit Tätigkeit beim Arbeitsgericht Dortmund, Landes­arbeits­gericht Hamm und damals ÖTV, Bezirk Dortmund) mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
  • Seit Februar 1996 als Rechtsanwältin zugelassen und Gründung der Kanzlei

Fortbildung

  • Fachanwältin für Arbeitsrecht

Sonstiges

  • Verheiratet, drei Kinder
  • Mitglied in der Vereinigung Demokratischer Juristen und Juristinnen
  • Mitglied im Deutschen Anwaltsverein
  • Mitglied in der Gewerkschaft ver.di
  • Veröffentlichungen in der „AiB“ und „Der Personalrat“