
Seit weit über zehn Jahren vertreten wir in arbeitsrechtlichen Fragen ArbeitnehmerInnen aller Berufsgruppen und in allen Funktionen bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen gegen ihre Arbeitgeber, beraten und vertreten Betriebs- und Personalräte und veranstalten Seminare und Vorträge zum Kollektivarbeitsrecht und bieten Ihnen daher durch hochspezialisiertes Wissen die Lösung Ihrer Probleme an.
Wir wägen mit Ihnen unter Beachtung des Kostenrisikos ab, ob eine außergerichtliche Beratung und Vertretung reicht oder ob wir den gerichtlichen Weg mit allen notwendigen Instanzen bis hin zum Bundesarbeitsgericht beschreiten. In unserer Kanzlei können Sie sich auf Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen verlassen, die durch die Weiterqualifizierung zum Fachanwalt die besonderen Fachkenntnisse durch Prüfungen nachgewiesen haben und sich ständig weiterbilden. Der Fachanwaltstitel wird hier vorausgesetzt oder ist zumindest in angemessener Zeit zu erlangen.
Unsere arbeitnehmerorientierte Ausrichtung und Verhandlungsstärke ist in unzähligen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren sowie kollektivrechtlichen Einigungsstellenverfahren, Kontroversen mit Arbeitgebern und ihren Verbänden und Beschlussverfahren – auch überregional – erprobt und anerkannt. Hier schätzen wir insbesondere die gute Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und arbeitnehmerorientierten Wirtschaftsprüfern. Unser spezifisches Wissen im Insolvenzfall eines Unternehmens gerade in letzter Zeit ist für Betriebsräte und Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zur Durchsetzung ihrer Belange eine schnelle Hilfe.
Ein weiteres Kompetenzgebiet mit hohem Niveau bietet unsere Kanzlei auf dem Gebiet des Familienrechts an und wir stehen Ihnen mit qualifizierter Hilfe zur Verfügung. Gerechte und sachliche Lösungen bei Scheidung, Unterhalt und elterliche Sorge stehen im Mittelpunkt Ihrer Interessenvertretung.