
Kerstin Rogalla trat 2010 in die Kanzlei ein.
Die gebürtige Dortmunderin blieb auch während des Studiums (Ruhruniversität Bochum) und Referendariat (Landgericht Dortmund) ihrer Heimat, dem Ruhrgebiet, treu. Nach dem zweiten Staatsexamen war Frau Rogalla als freiberufliche Rechtsanwältin in Dortmund und Iserlohn tätig.
Von 1999 bis 2004 war sie in der Sanierungs- und Abwicklungsabteilung einer deutschen Großbank tätig. Hier erwarb sie umfangreiche Erfahrung im Bereich Sanierung, Insolvenzrecht, Zwangsversteigerungs- und Zwangsvollstreckungsrecht. Weitere detaillierte Kenntnisse im Bankrecht eignete sie sich während ihrer zweijährigen Tätigkeit in der Rechtsabteilung einer Sparkasse im Ruhrgebiet an.
Frau Rogalla war anschließend als Prokuristin und Führungskraft für ein Serviceunternehmen tätig, das für internationale Investoren Kreditportfolien abwickelte. Nach einer insgesamt zehnjährigen Tätigkeit in Großunternehmen, sind Frau Rogalla die Belange von Arbeitnehmern aus eigener Erfahrung bestens bekannt.
Neben dem Engagement im Arbeits- und Bankrecht liegt ein weiterer Schwerpunkt im Bereich Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Sie lebt mit ihrer Familie in Unna. Dort engagiert sie sich ehrenamtlich im Förderverein der Grundschule ihres Sohnes. Wenn ihr neben der Tätigkeit in der Kanzlei und der Familienarbeit noch Zeit verbleibt, liest Frau Rogalla oder lädt gerne Freunde zu sich nach Hause ein.