Inhaltsbereich: Familienrecht

Das Leben läuft nicht immer so glatt, wie es gewünscht wird. Trennung und Scheidung sind keine Seltenheit. Von dem Einkommen, das noch für die gemeinsame Familie gerade mal reichte, müssen bei Trennung zumindest für eine gewisse Zeit zwei Haushalte finanziert werden. Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen, benötigen sie weiterhin Sicherheit und Geborgenheit, Verlustängste gilt es dringend zu vermeiden. Das Vermögen und der Hausrat müssen verteilt werden.

Seit vielen Jahren begleiten wir Familien in dieser Situation und beraten sachlich und rechtlich qualifiziert, damit der Konflikt gelöst wird und die Trennung und Scheidung vernünftig abgewickelt wird.
Ist es anders nicht möglich, vertreten wir Sie beim Amtsgericht und Oberlandesgericht, um an Ihrer Seite Ihre rechtlichen Interessen für Sie durchzusetzen.

In Familiensachen sind wir insbesondere in folgenden Angelegen­heiten für Sie tätig:

  • Berechnung und Durchsetzung von Unterhalts­ansprüchen für getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten und Kinder, durch Vereinbarung oder gerichtliche Entscheidung
  • Verteilung von Hausrat und Übertragung der Wohnung, ggf. durch gerichtliches Verfahren (auch PKW)
  • Einleitung des Scheidungs­verfahren, mit den Folgesachen Versorgungs­ausgleich, Betriebsrenten und ggf. Unterhalt und Zugewinn
  • Berechnung und Durchsetzung von Zugewinns­ausgleichs­ansprüchen, durch Ermittlung der Werte unter Berücksichtigung von Schulden und ggf. Haus- Grundstücken, Firmeneigentum etc.
  • Regelungen zum Umgang mit den Kindern und bei elterlicher Sorge

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Ingelore Stein · Ostenhellweg 27-29 · 44135 Dortmund
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